Das Angebot unserer Kanzlei im Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie an Arbeitnehmervertretungen wie Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte. Bewusst vertreten wir im Arbeitsrecht die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite und erhalten uns dadurch eine ganzheitliche Betrachtungsweise, von der unsere Mandanten gleich welchen Lagers profitieren. Wir unterstützen und beraten im Vorfeld arbeitsrechtlicher Maßnahmen. Unsere Erfahrung erstreckt sich über die vielfältigen Probleme des Arbeitsrechts von Tarifvertragsverhandlungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen, Betriebsübergängen, genauso wie Fragen zum Arbeitsvertrag oder dessen Kündigung. Wir begleiten Sie außerdem auf dem so genannten "dritten Weg" in allen arbeitsrechtlichen und mitarbeitervertretungsrechtlichen Fragen. Ihre Vertretung übernehmen wir bundesweit vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen, sowie vor Schlichtungs- und Einigungsstellen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Geschäftsführer, Vorstände, und leitende Angestellte bei der Gestaltung ihrer Dienst- und Arbeitsverträge sowie der Durchsetzung von Ansprüchen bei Vertragsbeendigung. |